Welt und Glaube
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Im Christentum wird der Umgang mit dem Tod bestimmt durch den Auferstehungsgedanken: Nach dem Tod geht die Seele des Verstorbenen ins Jenseits über und weilt auf ewig bei Gott.
Sowohl die römisch-katholische als auch die evangelische Ausprägung folgen diesem Grundgedanken und auch die Abläufe bei der Bestattungszeremonie ähneln sich in vielerlei Hinsicht. In der evangelischen Abschiedsfeier liegt jedoch der Fokus stärker auf dem Gemeindeaspekt und dem Umgang der Hinterbliebenen mit ihrer Trauer, als dies in der katholischen Zeremonie der Fall ist.
Die katholische Bestattung
Generell sind für die Trauerfeier drei Stationen vorgesehen: der Trauergottesdienst in der Kirche, die Aussegnung am Ort der Aufbahrung und schließlich der Abschied am Grab. Heutzutage fallen die ersten beiden Stationen oft zusammen – entweder in der Kirche oder in einer Kapelle oder Trauerhalle.
Im Gottesdienst bringt der Pastor das Leben und den Tod des Verstorbenen in einen höheren Zusammenhang und liest aus der Heiligen Schrift. In der Trauergemeinde werden Gebete gesprochen und Lieder gesungen. Anschließend erfolgt die gemeinsame Prozession zum Grab. Dort segnet der Priester noch einmal den Sarg oder die Urne und führt den dreimaligen Erdwurf durch. Nach dem Vaterunser und dem Schlusssegen werden die Beileidsbekundungen gegenüber den Hinterbliebenen ausgesprochen.
Die evangelische Bestattung
Hier besteht die Abschiedszeremonie aus den zwei Stationen Trauerfeier (in der Regel in der Trauerhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter) und der gemeinsamen Verabschiedung am Sarg. Die Trauerfeier wird vom Pfarrer geleitet und enthält neben der Predigt in der Gemeinschaft gesungene Lieder, eine kurze Lesung von einem Mitglied der Trauergemeinde und persönliche Gedenkworte. Anschließend folgt der feierliche Gang zum Grab, wo der Verstorbene mit dem Bestattungswort durch den Priester, dem dreimaligen Erdwurf, einem Auferstehungslied und einem abschließenden Gebet verabschiedet wird.
Sowohl bei der katholischen als auch bei der evangelischen Bestattung ist es üblich, dass die Trauergemeinde noch zu einem gemeinsamen Mahl oder Kaffeetrinken zusammenkommt. So haben die Hinterbliebenen noch etwas Beistand durch die Anwesenden und es können alte Erinnerungen und Geschichten ausgetauscht werden. Dadurch ist auch die anschließende Rückkehr in den Alltag leichter zu bewältigen.
Bei der Feuerbestattung endet die gemeinsame Trauerfeier oft mit dem Gottesdienst bzw. der Trauerfeier am Sarg. Die Urnenbeisetzung nach erfolgter Kremation findet dann in der Regel im kleineren Familienkreis statt. Es ist aber auch möglich, die gesamte Zeremonie erst nach der Einäscherung mit der Urne zu vollziehen.
Die muslimische Bestattung folgt einer Reihe von festen Regeln, die genau befolgt werden müssen:
Nach dem Tod werden zunächst die Augen des Verstorbenen verschlossen. Anschließend wird er entkleidet und mit den Füßen in Richtung Mekka auf ein Holzgestellt gelegt. Bei Männern wird der Körper mit einem Tuch von den Knien bis zum Bauchnabel bedeckt, bei Frauen von den Knöcheln bis zum Hals.
Nun folgt die rituelle Waschung, wobei der gesamte Körper dreimal hintereinander in einer vorgegebenen Reihenfolge gereinigt wird. Bei Männern übernimmt ein Mann die Waschung, bei Frauen eine Frau. Ausnahmen gibt es nur bei Eheleuten, die in der Regel die Reinigung ihres Partners übernehmen dürfen. Ist die Waschung vollführt, wird der Körper fest in weiße Leinentücher eingewickelt.
Kurz vor der Beerdigung kommt die muslimische Gemeinschaft zum rituellen Totengebet und zur Freisprechung vor der Gemeinde zusammen. Dann wird der Verstorbene – begleitet vom durchgängig gesprochenen Glaubensbekenntnis – von mindestens vier Männern zum Grab getragen, wobei auch gewechselt wird. Es gilt als ehrenhaft, ein Stück mitzutragen. Frauen sind hier in der Regel nicht anwesend, es gibt jedoch auch kein entsprechendes Verbot.
Das Grab ist so ausgerichtet, dass der Verstorbene auf der rechten Seite liegt und sein Kopf nach Mekka zeigt. Er wird nach Möglichkeit ohne Sarg, sondern lediglich in den Leinentüchern beigesetzt. Dies war in Deutschland lange Zeit nicht gestattet, weshalb viele Angehörigen Ihre Verstorbenen ins Heimatland überführen ließen. Seit 2003 die Sargpflicht entsprechend gelockert wurde, erlauben jedoch einige Friedhöfe auch die traditionelle muslimische Bestattung.
Zum Abschied lesen die nächsten Hinterbliebenen Koransuren und es werden die guten Taten des Verstorbenen erzählt, dann wird der Körper mit Holzbrettern bedeckt, bevor die Anwesenden gemeinsam das Grab mit Erde füllen.
An Feiertagen besuchen die Hinterbliebenen das Grab, um dort aus dem Koran vorzulesen. Auf Grabbeigaben oder das Anzünden von Kerzen wird aber vollständig verzichtet. Generell sind die muslimischen Gräber sehr schlicht gehalten und werden nicht bepflanzt.
Man hört oft, dass die islamische Beisetzung nach den Regeln des Korans innerhalb von 24 Stunden stattfinden muss. Dies ist ein Irrglaube, der sich in Deutschland festgesetzt hat. Es ist lediglich überliefert, dass der Verstorbene so schnell wie möglich bestattet werden soll. Entsprechend den deutschen Gesetzen ist dies nach frühestens 48 Stunden möglich und kann dann vom Bestatter zeitnah durchgeführt werden.
Den jüdischen Gebräuchen folgend werden dem Verstorbenen zunächst die Augen verschlossen. Dann wird er auf den Boden gelegt, mit einem weißen Tuch bedeckt und es wird eine Kerze angezündet. Nun darf der Körper nicht mehr berührt werden, bis schließlich die Chewra Kaddischa – die heilige Bruderschaft – hinzukommt und sich der Tradition gemäß um die Bestattung kümmert. Sie führt auch die rituelle Reinigung des Verstorbenen durch und hüllt den Körper in ein weißes Gewand. Bis zur Beisetzung wird der Verstorbene keinen Moment alleingelassen, sondern von einem sogenannten Schomer bewacht.
Der jüdische Glaube geht davon aus, dass die Seele den Körper erst nach dem Begräbnis verlassen kann. Deswegen ist es wichtig, die Bestattung so schnell wie möglich durchzuführen – am besten noch am selben Tag, jedoch nicht an einem Sabbat oder Feiertag. In Deutschland ist dies nur bedingt durchführbar, denn nach geltendem Gesetz darf der Körper frühestens nach 48 Stunden beigesetzt werden.
Die Trauerfeier findet in einem Raum auf dem jüdischen Friedhof statt. Eingeleitet wird sie durch den Gesang des Kantors, darauf folgt die Gedächtnisrede des Rabbiners. Im Mittelpunkt steht dabei die Anerkennung der göttlichen Gerechtigkeit. Anschließend haben die Anwesenden Gelegenheit für ehrende Worte, bevor der Verstorbene unter Gesang zum Grab getragen und beigesetzt wird. Um ihre Trauer zu zeigen, verrichten die Anwesenden die Kria, das heißt, sie reißen ihr Kleidungsstück am Hals ein Stück ein. Die Beerdigung wird beschlossen, indem jeder drei Hände Erde ins Grab wirft und daraufhin das Totengebet gesprochen wird. Bevor die Trauernden den Friedhof verlassen, waschen sie ihre Hände, ohne sie abzutrocknen. Das verlängert die Erinnerung.
Auch wenn in einigen liberalen jüdischen Gemeinden inzwischen die Feuerbestattung erlaubt ist, gilt nach wie vor die traditionelle Erdbestattung als vorherrschende Bestattungsart. Ursprünglich erfolgte die jüdische Beisetzung ohne Sarg, heute ist ein einfacher Sarg ohne Verzierungen üblich. Wichtig ist, dass er keine Nägel aus Metall enthält. Es gibt auch keine Blumen oder anderen Grabschmuck, und erst nach einem Jahr wird ein Gedenkstein aufgestellt. Die Hinterbliebenen bringen ihrer Trauer zum Ausdruck, indem sie kleine Steine auf das Grab legen. Ein besonderes Merkmal jüdischer Friedhöfe ist außerdem, dass die Gräber niemals eingeebnet werden, sondern auf ewig bestehen.
Typisch für die jüdische Trauerkultur ist die 7-tägige Schiwa, worauf Schloschim – der Trauermonat – folgt. Die Trauernden arbeiten nicht während der Schiwa und enthalten sich jeglicher Vergnügungen. In den 30 Tagen danach sind die Einschränkungen weniger streng. Unterbrochen wird die Phase der Trauer durch den Sabbat und eventuelle Feiertage – denn im jüdischen Glauben wiegt die Ehrung des Lebens mehr als der Tod und die Trauer.
Jedes Jahr am Todestag wird für 24 Stunden ein Licht am Grab entzündet.
Verstirbt ein Hindu, so wird sein Körper direkt nach dem Tod mit dem Kopf in Richtung Süden hingelegt. Etwas später erfolgt die rituelle Reinigung. Hierfür wird der Verstorbene auf einen Stuhl gesetzt und unter laufendem Wasser gewaschen. Anschließend salben die Angehörigen den Leib und hüllen ihn in Tücher, die zuvor in heiliges Wasser getaucht wurden. So für die Bestattung hergerichtet wird der Körper mit den Füßen voran aus dem Haus getragen.
Die Hindus glauben an die Wiedergeburt – mit dem Ziel, durch gute Taten ein besseres Karma zu erlangen und so irgendwann den Kreislauf aus Leben und Tod zu durchbrechen und ins BrahmaNirwana zu gelangen, eins zu werden mit dem Ewigen und Absoluten. Für sie bedeutet der Tod Befreiung und den Übergang in eine neue Existenz.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich das Atman – die Seele – vom Körper lösen kann. Die Bestattungszeremonie findet auf einem öffentlichen Platz statt, indem der Verstorbene auf einem Scheiterhaufen eingeäschert wird. Das Feuer entzündet traditionsgemäß der erstgeborene Sohn, bei Männern am Kopfende, bei Frauen am Fußende. Doch vor der Verbrennung wird der Schädel des Verstorbenen eingeschlagen, damit das Atman entweichen kann. Dieses Ritual ist vom hinduistischen Glauben her vollkommen nachvollziehbar, auch wenn es auf uns sehr befremdlich wirkt. In Deutschland sind derartige Praktiken gesetzlich nicht gestattet, weshalb in der Regel auf die Einäscherung im Krematorium ausgewichen wird. Drei Tage nach der Zeremonie wird die Asche in den Ganges oder ein anderes Gewässer eingestreut – kann aber auch in der Erde beigesetzt werden.
Nach der Bestattungszeremonie gelten die Angehörigen für eine kurze Zeit als unrein. Deshalb baden sie direkt nach der Abschiedszeremonie im Fluss und auch das Haus wird einer gründlichen Reinigung unterzogen. Die Söhne des Verstorbenen rasieren sich den als Zeichen der Trauer den Kopf.
Zum Todestag werden Opfergaben dargebracht. Dieses Ritual darf jedoch nur von Männern durchgeführt werden.
Der Buddhismus geht davon aus, dass ein Mensch nach seinem Tod in einer anderen Daseinsform wiedergeboren wird. Dieser Prozess bis zur Wiedergeburt dauert bis zu 49 Tage. Ziel der Trauerrituale in dieser Zeit ist es, den Verstorbenen dabei zu unterstützen.
Typisch für die buddhistische Trauerzeremonie ist die Aufbahrung zu Hause, die in der Regel bis zu drei Tage andauert. In Deutschland ist die Länge dieser Phase von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
Der Buddhismus geht davon aus, dass der Prozess des Sterbens auch nach dem letzten Atemzug anhält und sich das Bewusstsein zunächst noch in einer Art Ohnmachtszustand befindet. Innerhalb der ersten 30 Minuten darf der Verstorbene nicht berührt werden, um sein Bewusstsein nicht zu verstören. Auch während der Zeit der Aufbahrung wird der körperliche Kontakt nach Möglichkeit vermieden. Ein fröhlicher und lebensbejahender Umgang während der Trauerfeierlichkeiten hilft dem Verstorbenen beim Übergang. Tränen und ein Festklammern am Leben des Verstorbenen stören und sind dem Toten unangenehm – schließlich gibt es kein Zurück mehr.
Begleitet wird die Zeit der Aufbahrung von verschiedenen Ritualen wie Meditationen, Predigten und Trauergesängen, wo es auch darum geht, dem Verstorbenen gute Gedanken mitzugeben und ihm so eine bessere Inkarnation zu ermöglichen. Bei den Ritualen wechseln sich Angehörige und Mönche ab. Die Mönche erhalten keine reguläre Bezahlung, sondern Almosen von den Anverwandten. So ist niemandem dieser Beistand verwehrt und jeder kann selbst entscheiden, wie viel er geben kann und mag.
Durch die vielen verschiedenen buddhistischen Strömungen gibt es kein einheitliches Bestattungsritual. Häufig kommt die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung zum Tragen, aber auch die Erdbestattung ist erlaubt. Ebenso kann die Asche im Fluss beigesetzt werden. In manchen Gebieten ist auch noch die Feuerbestattung auf einem Scheiterhaufen üblich – in Tibet sogar die für uns eher befremdliche Himmelbestattung. Hierbei wird der Körper des Verstorbenen zerteilt und Vögeln zum Fressen angeboten.